1. Muss eine CE-Kennzeichnung ab sofort erfolgen?

A: Die CE-Kennzeichnung für Feuerschutzabschlüsse (FSA) im Außenbereich ist ab dem 01.11.2019 Pflicht – EN16034. Es dürfen seit diesem Zeitpunkt keine FSA im Außenbereich mehr mit dem Ü-Zeichen verkauft werden.

2. Gilt das CE-Zeichen nur für Türen?

A: Die EN 16034 bezieht sich auf Türen, Tore und Fenster mit brand- und / oder rauchschutztechnischen Eigenschaften im Außenbereich. Brandschutzverglasungen und Brandschutzfassaden dürfen weiterhin mit dem Ü-Zeichen versehen werden und nach nationaler Zulassung gefertigt und eingebaut werden.

3. Zustimmung im Einzelfall (ZiE) für Türen – hat das weiterhin Bestand?

A: Eine ZiE hat weiterhin Bestand für bestimmte Abweichungen im Innenbereich. Für die Kombination Türen oder Fenster im Außenbereich kann keine ZiE mehr ausgestellt werden. Im Innenbereich kann bei Abweichungen zur jeweiligen Zulassung nach wie vor eine ZiE beantragt werden.

4. Zustimmung im Einzelfall bei Verglasungen:

A: Da Verglasungen nicht Bestandteil der EN 16034 sind, kann hier wie gewohnt eine ZiE beantragt werden. Hierbei spielt es dagegen keine Rolle, ob sich die Verglasung im Innen- oder Außenbereich befindet.

5. CE-Kennzeichnung im Innenbereich?

A: Die Norm für die Türen im Innenbereich ist derzeit noch nicht harmonisiert. Unsere Zulassungen sind gültig bis 2022 bzw. 2024. Sollte die Norm für Innentüren vor Ablauf der Zulassungen harmonisiert werden, wird es eine dementsprechende Information vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geben. WICONA wird hier umgehend informieren.

6. Abweichungen zum EXAP-Bericht?

A: Abweichungen zur Zulassung nach CE (EXAP-Bericht) sind generell nicht zulässig. Die sogenannte „nicht wesentliche Abweichung“ existiert nach europäischer Norm nicht mehr. Sollten dennoch Abweichungen zum EXAP-Bericht vorhanden sein, kann hierfür eine STD (spezifisch technische Dokumentation) erstellt werden. Für diese STD sind jedoch bestimmte Kriterien zu erfüllen – z.B. Nachweis Brand / Dauerfunktion / Rauchschutz in einem ähnlichen System – bei WICONA wäre es somit ein Alu-Rohrrahmensystem. Mit diesen Nachweisen kann dann eine Anfrage für eine STD beim ift Rosenheim erfolgen.

7. Zertifizierung für die EN 16034:

A: Um CE-gekennzeichnete FSA in den Verkehr zu bringen, sind Kriterien zu erfüllen, wie auch schon bei den nationalen Zulassungen. Für die deutschen Kunden ändern sich nur wenige Details, da diese schon mit dem Zertifizierungsbestimmungen vertraut sind. Für die Zertifizierung sind folgende Kriterien erforderlich: Eine Schulung, ein Vertrag mit WICONA, ein Vertrag mit der Zertifizierungsstelle nach EN 16034 und eine WPK in Ihrem Betrieb. Die jährliche Überwachung wird im Gegensatz zum deutschen Verfahren nur einmal erfolgen.

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